2026 wird von Insidern der Stahlbaubranche als „Standardjahr“ bezeichnet. Ab dem 1. März ist die Allgemeine Norm für die Ausführung von Stahlbauarbeiten bundesweit vollständig in Kraft getreten und deckt die gesamte industrielle Wertschöpfungskette von Stahlbauprojekten ab: Detailplanung, Rohstoffprüfung, Bauteilfertigung und Montage vor Ort. Gleichzeitig schreibt die Norm GB/T 51022-2025 „Bemessungsnorm für Stahlbau-Fabrikgebäude“ eine doppelte Nachprüfung von Windlast und Erdbebenleistung für alle einstöckigen Industrieanlagen vor.

Die Stahlbau-Bemessungsnorm (GB 50017-2026) und die zugehörigen Atlanten sind in diesem August vollständig in Kraft getreten und bringen systematische Verbesserungen bei der Materialauswahl für Metallstahlbauten, der Knotenausbildung, der Erdbebensicherheit, der Feuerwiderstandsklasse, der Windsogsicherung und der Inspektion über den gesamten Lebenszyklus. Die neuen Normen verschärfen verbindliche Klauseln zur Schweißnaht-Rückverfolgbarkeit und zur Bauteiltypprüfung und integrieren erstmals die Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen von Stahlbauten in die Entwurfsphase. Für Unternehmen, die Stahlbaugebäude exportieren, ist die Beherrschung gleichwertiger Lösungen zur Einhaltung der neuen inländischen Normen und internationaler Vorschriften entscheidend für eine konforme Projektabwicklung.
Darüber hinaus führt die Technische Spezifikation JGJ/T 251-2026 für den Korrosionsschutz von Stahlbauten eine neue verbindliche Regel ein: Vor jedem Beschichtungsauftrag muss die Taupunkttemperatur gemessen werden, und die Ausführung ist nur zulässig, wenn die Temperaturdifferenz unter 3 °C bleibt. Zeitgestempelte Infrarot-Temperaturfotos müssen als Abnahmedokumente archiviert werden. Die Einführung dieser Normen wird die vorgefertigte Stahlbauindustrie dazu bringen, sich von extensivem Wachstum zu einer qualitativ hochwertigen, standardisierten Entwicklung zu wandeln.
